Quelle: Rheinische Post 19. Mai 2012 Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden an der Mietsache beginnen erst, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben ist. Auch wenn der Mieter vorher auszieht, zählt das Datum der offiziellen Rückgabe der Räume, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 8/11). Verweigert der Vermieter die Schlüsselübergabe und wirft der...
Read more