Quelle: Rheinische Post 19. Mai 2012
Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden an der Mietsache beginnen erst, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben ist. Auch wenn der Mieter vorher auszieht, zählt das Datum der offiziellen Rückgabe der Räume, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 8/11). Verweigert der Vermieter die Schlüsselübergabe und wirft der...
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Die FFMG Haus- und Grundbesitzverwaltungs GmbH ist ein in Nordrhein-Westfalen tätiger Immobiliendienstleister. Als Komplettdienstleister bieten wir in unserer täglichen Arbeit Dienstleistungen für Wohn- und Gewerbeeinheiten. Unsere ganzheitlichen Betreuung Ihrer Immobilie verfolgt das Ziel, Ihnen im Bereich der WEG-, Miet- und Gewerbeverwaltung alle Serviceleitungen aus einer Hand anzubieten. Unser Leistungsspektrum umfasst neben der reinen Verwaltung Ihrer Immobilie noch den Hausmeister, Reinigungs- und Gebäudeservice bei privat und gewerblich genutzten Immobilien.
